LOM ® - Kostenübernahme
"Lösungsorientierte Maltherapie" als solche kann vom Arzt (noch) nicht verordnet werden, in den meisten Fachkliniken wird sie über die gestaltende Ergotherapie abgerechnet.
Auch im ambulanten Bereich, also in Praxen, ist es möglich über eine Ergotherapieverordnung, auf der "psychisch - funktionelle Behandlung" steht, gestaltungstherapeutisch zu arbeiten, da gestaltungstherapeutische und ausdruckszentrierte Behandlungsmethoden in den ergotherapeutischen Aufgabenbereich fallen. Die Kosten für die Behandlung werden dann von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Wenn keine Befreiung vorliegt, verlangt Ihre Krankenkasse eine Zuzahlung von 10% der Heilmittelkosten, sowie eine Pauschale von 10,00 Euro Verordnungsblattgebühr.
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung der privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe existiert nicht – diese Institutionen legen jeweils eigene erstattungsfähige Höchstsätze fest. Es ist möglich, dass die Erstattung durch die Private Krankenversicherung, die Beihilfebehörde o. Ä. nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Eine ggf. entstehende Differenz oder möglicherweise der volle vereinbarte Gebührensatz ist vom Patienten zu tragen.
Auch bei Fragen zu diesem Thema könne Sie mich gerne kontaktieren.
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