Kunsttherapie

Kostenübernahme

Kostenübernahme

"Die Kunsttherapie als „solche“ kann vom Arzt nicht verordnet werden, in den meisten Fachkliniken wird sie über die gestaltende Ergotherapie abgerechnet."

Auch hier in der Praxis findet die Abrechnung über
eine Ergotherapeutische Heilmittelverordnung
( „psychisch-funktionelle Behandlung“ oder „Blankoverordnung“ )
im Rahmen der gestaltenden Ergotherapie statt.

 

Termine auf Anfrage:

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