Ergotherapie - Kostenübernahme
"Ergotherapie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage"
Ergotherapie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage und ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel, welches von den Krankenkassen bezahlt wird. Verordnet werden kann Ergotherapie von jedem Haus- oder Facharzt oder von den Institutsambulanzen der Großkliniken, sofern sie dies für medizinisch erforderlich halten.
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind verpflichtet, eine Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten zu leisten, sowie eine Verordnungsblattgebühr von 10,00 Euro pro Rezept.
Ausgenommen sind Minderjährige und Patienten mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung.
Die Behandlungsdauer ist individuell und hängt vom Bedarf des einzelnen Patienten ab.
Auch bei Fragen zu diesem Thema könne Sie mich gerne kontaktieren.
Termine auf Anfrage:
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